Amtstafel
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (auch § 86b der Bundesabgabenordnung 1965) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Stadtgemeinde Zeltweg werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen können außer schriftlich auf dem Postweg rechtswirksam per Telefax (03577-2252117) oder per E-Mail an stadtamt@zeltweg.at eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Eine Email darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Format |
Erstellbar / lesbar mit |
Dateierweiterung Kommentar |
Text |
Editor, Mail, usw. |
*.TXT |
Portable Document Format |
Acrobat Writer, diverse Freeware-Programme |
|
Rich Text Format |
Word for Windows, Office Programme, usw. |
*.RTF |
Word |
Word for Windows, Open Office |
*.DOC |
GIF |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.GIF |
JPG |
Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. |
*.JPG, *.JPEG |
TIFF |
Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. |
*.TIFF, *.TIF |
HTML |
Office-Programme, Web-Editoren, usw. |
*.HTM, *.HTML |
ZIP |
ZIP, Winzip |
*.ZIP |
Weitere Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.