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Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (auch § 86b der Bundesabgabenordnung 1965) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Für den Bereich der Stadtgemeinde Zeltweg werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Anbringen können außer schriftlich auf dem Postweg rechtswirksam per Telefax (03577-2252117) oder per E-Mail an stadtamt@zeltweg.at eingebracht werden.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:

Eine Email darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.

 

Format

Erstellbar / lesbar mit

Dateierweiterung Kommentar

Text

Editor, Mail, usw.

*.TXT

Portable Document Format

Acrobat Writer, diverse Freeware-Programme

*.PDF

Rich Text Format

Word for Windows, Office Programme, usw.

*.RTF

Word

Word for Windows, Open Office

*.DOC
MS Office 97, 2000, 2003

GIF

Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.

*.GIF

JPG

Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.

*.JPG, *.JPEG

TIFF

Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw.

*.TIFF, *.TIF

HTML

Office-Programme, Web-Editoren, usw.

*.HTM, *.HTML

ZIP

ZIP, Winzip

*.ZIP

Weitere Formate

Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.