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Wahlen

Die Stadtgemeinde Zeltweg ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen im Gemeindegebiet zuständig.

Wer bei einer Wahl wahlberechtigt ist, wird durch die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Entscheidend sind insbesondere das Wahlalter, die Staatsangehörigkeit, der Hauptwohnsitz sowie der für die jeweilige Wahl festgelegte Stichtag.

Voraussetzungen für das Wahlrecht

Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Wahlen:

Wahl Wahlalter Staatsangehörigkeit Wohnsitz
aktiv passiv
Gemeinderatswahl (Stmk) 16 Jahre 18 Jahre Österreichische Staatsbürger sowie Unionsbürger Hauptwohnsitz am Stichtag in der jeweiligen steirischen Gemeinde
Landtagswahl (Stmk) 16 Jahre 18 Jahre Österreichische Staatsbürger Hauptwohnsitz in der Steiermark
Nationalratswahl 16 Jahre 18 Jahre Österreichische Staatsbürger Hauptwohnsitz in Österreich bzw. Eintragung als Auslandsösterreicher
Bundespräsidentenwahl 16 Jahre 35 Jahre Österreichische Staatsbürger Hauptwohnsitz in Österreich bzw. Eintragung als Auslandsösterreicher
Europawahl 16 Jahre 18 Jahre Österreichische Staatsbürger sowie wahlberechtigte Unionsbürger Hauptwohnsitz bzw. entsprechende Eintragung in der Europa-Wählerevidenz

Hinweis: Für die angeführten Wahlen besteht in Österreich keine Wahlpflicht.

Wahltermine im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die letzten Wahltermine, die jeweilige Wahlperiode und das Jahr der nächsten regulären Wahl:

Wahl Letzte Wahl Wahlperiode Nächste Wahl
Gemeinderatswahl (Stmk) 23.03.2025 5 Jahre 2030
Landtagswahl (Stmk) 24.11.2024 5 Jahre 2029
Nationalratswahl 29.09.2024 5 Jahre 2029
Bundespräsidentenwahl 09.10.2022 6 Jahre 2028
Europawahl 09.06.2024 5 Jahre 2029