Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift einer Behörde. Sie bestätigt die Herkunft und Echtheit eines amtlichen Dokuments.

Ein elektronisches Dokument der Stadtgemeinde Zeltweg, das mit einer Amtssignatur versehen ist, kann eindeutig der Behörde zugeordnet und auf seine Echtheit überprüft werden. Ein Ausdruck eines amtssignierten elektronischen Dokuments hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG
  • Hinweis „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
  • Prüfinformation zur elektronischen Signatur gemäß § 20 E-GovG

Bildmarke der Stadtgemeinde Zeltweg:
Die Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG kann hier als PDF-Dokument abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Amtssignatur finden Sie auf Digital Austria.

 

Amtssignatur überprüfen

Elektronisch amtssignierte Dokumente können über folgende offizielle Prüfstellen kontrolliert werden:

Signaturprüfung Österreich
www.signaturpruefung.gv.at

Signaturprüfung der RTR
pruefung.signatur.rtr.at

Diese Services können auch zur Prüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdrucks mit Amtssignatur verwendet werden.

 

Verifizierung durch die Stadtgemeinde Zeltweg

Ausgedruckte amtssignierte Dokumente können zusätzlich direkt bei der Stadtgemeinde Zeltweg verifiziert werden.

Stadtamt Zeltweg
Hauptplatz 8
8740 Zeltweg

Telefon: +43 3577 22521 0
Fax: +43 3577 22521-17
E-Mail: stadtamt@zeltweg.at
UID-Nummer: ATU28574502

Parteienverkehrszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
und 15:00 bis 17:00 Uhr

 
 

Rechtsmittel einbringen

Rechtsmittel können auf folgenden Wegen eingebracht werden:

  • Persönlich oder postalisch: Stadtamt Zeltweg, Hauptplatz 8, 8740 Zeltweg
  • Per E-Mail: stadtamt@zeltweg.gv.at
  • Per Fax: +43 3577 22521-17

Die technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen finden Sie hier.