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Amtstafel

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (auch § 86b der Bundesabgabenordnung 1965) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Weitere Infos der "TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBRINGUNG RECHTSWIRKSAMER ELEKTRONISCHER ANBRINGEN".


 

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1. Nachtragsvoranschlag 2024
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2024 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
Rechnungsabschluss 2023
Dienstag, 23. April 2024
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss 2023 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei..
Mittelfristiger Finanzplan 2024 - 2028
Donnerstag, 18. Januar 2024
Hier gelangen Sie zum mittelfristigen Finanzplan 2024 - 2028 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format.
Voranschlag 2024
Donnerstag, 18. Januar 2024
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2024 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
1. Nachtragsvoranschlag 2023
Montag, 23. Oktober 2023
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2023 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format und als als xml-Datei sowie zum mittelfristigen Finanzplan 2023 – 2027 im pdf-Format.
Verordnung zur Erhebung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Sonntag, 1. Januar 2023
Die Verordnung zur Erhebung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe regelt das Einheben von Abgaben auf Zweitwohnsitze und Wohnungen ohne Wohnsitz.
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