BürgerserviceAmtstafelTechnische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.

§ 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 sowie § 86b der Bundesabgabenordnung 1965 sehen vor, dass Behörden bestehende besondere technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr bekannt geben.

Für die Stadtgemeinde Zeltweg gelten daher folgende allgemeine technische Voraussetzungen für elektronische Anbringen und Erledigungen.

Elektronische Einbringung

Anbringen können neben dem schriftlichen Postweg auch rechtswirksam per Telefax oder per E-Mail eingebracht werden.

Telefax: 03577 22521-17
E-Mail: stadtamt@zeltweg.at

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen, beispielsweise bei der Verwendung von Online-Formularen, sind die nachfolgend angeführten Dateiformate vorgesehen.

Maximale Größe einer E-Mail: 10 MB

Zulässige Dateiformate

Format Erstellbar / lesbar mit Dateierweiterung / Hinweis
Text Editor, E-Mail-Programme usw. *.TXT
Portable Document Format PDF-Programme und geeignete Standardsoftware *.PDF
Rich Text Format Textverarbeitungs- und Office-Programme *.RTF
Word Microsoft Word, OpenOffice und kompatible Programme *.DOC
MS Office 97, 2000, 2003
GIF Scanner- und Bildbearbeitungsprogramme *.GIF
JPG Scanner- und Bildbearbeitungsprogramme *.JPG, *.JPEG
TIFF Scanner- und Bildbearbeitungsprogramme *.TIFF, *.TIF
HTML Office-Programme, Web-Editoren usw. *.HTM, *.HTML
ZIP ZIP-Programme bzw. entsprechende Standardsoftware *.ZIP

Weitere Dateiformate

Andere Dateiformate können nur nach vorheriger Rücksprache mit der Stadtgemeinde Zeltweg verwendet werden.