Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.
§ 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 sowie § 86b der Bundesabgabenordnung 1965 sehen vor, dass Behörden bestehende besondere technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr bekannt geben.
Für die Stadtgemeinde Zeltweg gelten daher folgende allgemeine technische Voraussetzungen für elektronische Anbringen und Erledigungen.
Elektronische Einbringung
Anbringen können neben dem schriftlichen Postweg auch rechtswirksam per Telefax oder per E-Mail eingebracht werden.
Telefax: 03577 22521-17
E-Mail: stadtamt@zeltweg.at
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen, beispielsweise bei der Verwendung von Online-Formularen, sind die nachfolgend angeführten Dateiformate vorgesehen.
Maximale Größe einer E-Mail: 10 MB
Zulässige Dateiformate
| Format | Erstellbar / lesbar mit | Dateierweiterung / Hinweis |
|---|---|---|
| Text | Editor, E-Mail-Programme usw. | *.TXT |
| Portable Document Format | PDF-Programme und geeignete Standardsoftware | |
| Rich Text Format | Textverarbeitungs- und Office-Programme | *.RTF |
| Word | Microsoft Word, OpenOffice und kompatible Programme | *.DOC MS Office 97, 2000, 2003 |
| GIF | Scanner- und Bildbearbeitungsprogramme | *.GIF |
| JPG | Scanner- und Bildbearbeitungsprogramme | *.JPG, *.JPEG |
| TIFF | Scanner- und Bildbearbeitungsprogramme | *.TIFF, *.TIF |
| HTML | Office-Programme, Web-Editoren usw. | *.HTM, *.HTML |
| ZIP | ZIP-Programme bzw. entsprechende Standardsoftware | *.ZIP |
Weitere Dateiformate
Andere Dateiformate können nur nach vorheriger Rücksprache mit der Stadtgemeinde Zeltweg verwendet werden.