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Die digitale Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde auf Bescheiden und anderen Dokumenten. Dadurch ist erkennbar, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

MEHR ZUM THEMA:

 Weiterführende Informationen zur Amtssignatur

 

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Zeltweg gemäß § 19 Abs.3 E-GovG finden Sie hier

 

PRÜFUNG DER AMTSSIGNATUR

  1. Elektronisches Dokument

Nutzen Sie bitte folgende Services, um ein amtssigniertes elektronisches Dokument zu überprüfen:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

  1. Ausgedrucktes Dokument/Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Zeltweg:

Ein ausgedrucktes Dokument kann über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden.

Adresse: 8740 Zeltweg, Hauptplatz 8

Telefon: 03577,22521

Fax: 03577,22521-17

E-Mail: stadtamt@zeltweg.at

UID-Nummer: ATU28574502

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr, zusätzlich dienstags von 14:30 bis 17:00 sowie donnerstags von 16:00 – 18:30 Uhr.

 

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können in  folgender Form eingebracht werden:

  • Persönlich/postalisch: Stadtamt Zeltweg, Hauptplatz 8, 8740 Zeltweg
  • Per E-Mail: stadtamt@zeltweg.at
  • Per FAX: 03577,22521-17

 

Die  allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen für die Rechtsmitteleinbringung finden Sie hier.