Amtstafel
Die elektronische Kommunikation mit Behörden ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Organisationen, Behördenwege effizient und rasch abzuwickeln.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 sowie § 86b der Bundesabgabenordnung 1965 sind bestehende besondere technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr bekannt zu geben.
Technische Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen finden Sie auf der folgenden Seite:
Montag, 11. Januar 2016
Voranschlag 2016
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2016 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf- und txt-Format.
Dienstag, 1. September 2015
Nachtragsvoranschlag 2015
Hier gelangen Sie zum Nachtragsvoranschlag 2015 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format.
Dienstag, 28. April 2015 | 13:00 - 13:00 Uhr
Rechnungsabschluss 2014
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Zeltweg 2014 in pdf- und txt-Format
Montag, 23. Februar 2015
Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadtgemeinde Zeltweg
Die Lustbarkeitsabgabeordnung legt fest welche Abgaben für das sogenannte "Kleine Glücksspiel" zu leisten sind.
Montag, 23. Februar 2015
Benützungsordnung für öffentliches Gut
Die Benützungsordnung legt fest, wie und zu welchen Bedingungen das Öffentlich Gut genutzt werden darf.
Montag, 23. Februar 2015
Friedhofsordnung der Stadtgemeinde Zeltweg
Die Friedhofsordnung regelt alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Benützung des von der Stadtgemeinde Zeltweg errichten Urnenhaines.