Amtstafel
Die elektronische Kommunikation mit Behörden ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Organisationen, Behördenwege effizient und rasch abzuwickeln.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 sowie § 86b der Bundesabgabenordnung 1965 sind bestehende besondere technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr bekannt zu geben.
Technische Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen finden Sie auf der folgenden Seite:
Freitag, 12. Juli 2019
1. Nachtragsvoranschlag 2019
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2019 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format.
Montag, 15. April 2019
Rechnungsabschluss 2018
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Zeltweg 2018 in pdf- und txt-Format.
Donnerstag, 28. März 2019
Amtssignatur/Amtssiegel der Stadtgemeinde Zeltweg
Kundmachung über die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz
Mittwoch, 16. Januar 2019
Voranschlag 2019
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2019 der Stadtgemeinde Zeltweg pdf- und txt-Format.
Mittwoch, 18. Juli 2018
1. Nachtragsvoranschlag 2018
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2018 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format.
Montag, 16. April 2018
Rechnungsabschluss 2017
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Zeltweg 2017 in pdf- und txt-Format.