Amtstafel
Die elektronische Kommunikation mit Behörden ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Organisationen, Behördenwege effizient und rasch abzuwickeln.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 sowie § 86b der Bundesabgabenordnung 1965 sind bestehende besondere technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr bekannt zu geben.
Technische Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen finden Sie auf der folgenden Seite:
Donnerstag, 18. Januar 2024
Mittelfristiger Finanzplan 2024 - 2028
Hier gelangen Sie zum mittelfristigen Finanzplan 2024 - 2028 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format.
Montag, 23. Oktober 2023
1. Nachtragsvoranschlag 2023
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2023 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format und als als xml-Datei sowie zum mittelfristigen Finanzplan 2023 – 2027 im pdf-Format.
Mittwoch, 19. April 2023
Rechnungsabschluss 2022
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss 2022 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
Montag, 16. Januar 2023
Mittelfristiger Finanzplan 2023 - 2027
Hier gelangen Sie zum mittelfristigen Finanzplan 2023 - 2027 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format.
Montag, 16. Januar 2023
Voranschlag 2023
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2023 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
Sonntag, 1. Januar 2023
Verordnung zur Erhebung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Die Verordnung zur Erhebung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe regelt das Einheben von Abgaben auf Zweitwohnsitze und Wohnungen ohne Wohnsitz.