Amtstafel
Die elektronische Kommunikation mit Behörden ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Organisationen, Behördenwege effizient und rasch abzuwickeln.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 sowie § 86b der Bundesabgabenordnung 1965 sind bestehende besondere technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen für den elektronischen Verkehr bekannt zu geben.
Technische Voraussetzungen
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen finden Sie auf der folgenden Seite:
Montag, 23. Februar 2015
Rechnungsabschluss 2013
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Zeltweg 2013 in pdf- und txt-Format
Montag, 23. Februar 2015
Voranschlag 2014
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2014 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format
Montag, 23. Februar 2015
Nachtragsvoranschlag 2014
Hier gelangen Sie zumVoranschlag 2014 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format
Montag, 23. Februar 2015
Voranschlag 2015
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2015 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf- und txt-Format