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Zivilschutz und Katastrophenschutz

Mit dem Zivilschutz möchte der Staat seine Bürger in Notsituationen vor drohenden Gefahren vielfältigster Art schützen. Die Vorkehrungen der Behörden umfassen neben der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und der internationalen Zusammenarbeit vor allem die Warnung und Information der Bevölkerung im Katastrophenfall sowie die Koordination der Einsatzkräfte.

Zuständige Stelle beim Amt der Stmk. Landesregierung: Abteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung.
Steirischer Zivilschutzverband Stmk. Zivilschutzverband

Siehe auch Sicherheitsinformationszentrum

Landeswarnzentrale Rufnummer: 0316/877-77 Notruf: 130

Abteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung
www.katastrophenschutz.steiermark.at

Information über Gefahrengüter, Vergiftungen und Verhalten bei Notfällen
www.gefahrengut.at

Landesstelle für Brandverhütung Steiermark siehe unter
www.bv-stmk.at 


Zuständige Abteilung im Gemeindeamt:
Bauabteilung

Zuständiger Mitarbeiter:
Susanne Feyel, 2. Obergeschoss, Zi.Nr.: 25, DW 125
 

Vorgehensweise bei Katastrophen-Schadensfällen

Handelt es sich dabei um Unwetterschäden, die einen Wert von 1.000,00 Euro überschreiten, hat online oder beim Wohnsitzgemeindeamt je nach aufgetretener Schadensart eine Meldung zu erfolgen. Nach Prüfung des Antrags durch die Gemeinde wird dieser an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet, welche einen Sachverständigen beauftragt, um den Schaden zu schätzen. Diesem muss bei der Schadensschätzung vor Ort eine unterschriebene Verpflichtungserklärung übergeben werden.

Weitere Informationen:

  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A 10 Land- und Forstwirtschaft, Tel.: 0316/877-6956 und 0316/877-6983 bzw. über den Agrarserver des Landes Steiermark (Katastropheninformationen)
  • Bezirkshauptmannschaft Murtal, Sicherheitsreferat, Tel.: 03572/83201-132
  • Stadtgemeinde Zeltweg, Bauabteilung, Tel.: 03577/22421-126