WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Richtlinien zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben
Wann wird gefördert?
Bei Um-, Aus- und Zubauten Bei Investitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze Bei Neugründung mit gleichzeitiger Schaffung von Arbeitsplätzen
Was wird gefördert?
Wasserleitungsbeiträge Kanalisationsbeiträge Bauabgaben
Wie hoch ist die Förderung?
20 % des Nettovorschreibungsbetrages Bei Hinzukommen weiterer Förderungsgründe (Fremdenverkehr, Sport) erhöht sich der Ermäßigungssatz um jeweils 5 % Maximale Förderung ist
jedoch 30 %
Weitere Förderungen:
Ermäßigung der Kommunalsteuer bei Schaffung neuer Arbeitsplätze Wie hoch ist die Ermäßigung? Im 1. Jahr 60 % und jeweils 30 % im 2., 3.und 4. Betriebsjahr der abzuführenden Kommunalsteuer je Arbeitsplatz.
Grundkauf: Teilzahlung längeres Zahlungsziel begrenzt auf maximal 3 Jahre Behandlung im Wirtschaftsausschuss, Stadt- oder Gemeinderat
Ansprechpartner:
Mag. Robert Maurer,
Stadtamt Zeltweg,
Hauptplatz 8,
Tel. 03577 22521 DW 113,
robert.maurer@zeltweg.gv.at.
Interessante Links:
http://www.wk.or.at/ (Wirtschaftskammer Österreich)
http://sfg.co.at/ (Stmk. wirtschaftsförderungen)
http://www.wkstmk.at/ (Wirtschaftskammer Stmk.)
http://www.wirtschaft.steiermark.at/ (Land Steiermark - Wirtschaft)