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Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Nach  Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung bzw. Aufhebung kann ein früherer Familiennname wieder angenommen werden.  Zuständig für die Entgegennahme und Beurkundung ist jeder Standesbeamte in Österreich.

Siehe auch:
www.help.gv.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt

Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152

Benötigte Urkunden:
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Scheidungsurteil (-beschluss) mit Rechtskraftklausel
(wurde die Ehe durch Tod aufgelöst - Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Staatsbürgerschaftsnachweis

Kosten und Gebühren:
€ 14,30 Bundesgebühren für Antrag
€   3,20 Verwaltungsabgaben für den Antrag
€   3,20 Verwaltungsabgaben für die Entgegennahme
€   7,20 Bundesgebühren für neue Urkunde
€   2,10 Verwaltungsabgaben für neue Urkunde

Dauer der Amtshandlung:
ca. 45 Minuten