Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung bzw. Aufhebung kann ein früherer Familiennname wieder angenommen werden. Zuständig für die Entgegennahme und Beurkundung ist jeder Standesbeamte in Österreich.
Siehe auch:
www.help.gv.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt
Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152
Benötigte Urkunden:
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Scheidungsurteil (-beschluss) mit Rechtskraftklausel
(wurde die Ehe durch Tod aufgelöst - Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten und Gebühren:
€ 14,30 Bundesgebühren für Antrag
€ 3,20 Verwaltungsabgaben für den Antrag
€ 3,20 Verwaltungsabgaben für die Entgegennahme
€ 7,20 Bundesgebühren für neue Urkunde
€ 2,10 Verwaltungsabgaben für neue Urkunde
Dauer der Amtshandlung:
ca. 45 Minuten