Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung bzw. Aufhebung kann ein früherer Familiennname wieder angenommen werden. Zuständig für die Entgegennahme und Beurkundung ist jeder Standesbeamte in Österreich.
Siehe auch:
www.help.gv.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5 bzw. 6, Tel. DW 154, 151, 152 bzw. 153




