Wasserleitungsanschluss, Wasserversorgung
Gemäß § 1 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971 sind die Eigentümer jener Gebäude, bei denen die kürzeste Verbindung zu einer Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung nicht mehr als 150m beträgt, verpflichtet eine Hausleitung herzustellen sowie das notwendige Trink- und Nutzwasser ausschließlich aus der öffentlichen Wasserleitung zu beziehen.
Zuständige Abteilung:
Bauabteilung
Zuständiger Mitarbeiter:
Ing. Patrick Pichler, Bauabteilungsleiter, Zimmer Nr. 28 (2. OG)
Tel. 03577/22521-122
Ing. Pichler erteilt Auskünfte über Wasserversorgung (Lage, Anschlussmöglichkeiten, Wasserzählereinbau- bzw. Wasserzählertausch, Subzähler, Wasserhärte).
Wasserleitungsanschluss:
Für die Herstellung eines Wasserleitungsanschlusses ist ein formloses gebührenfreies Ansuchen notwendig.
Verfahrensunterlagen:
Schriftliches Ansuchen in der Bauabteilung erhältlich unter Angabe des Objektes und der Grundstücksnummer.
Kosten und Gebühren:
Es besteht Gebührenfreiheit.
Dauer der Bearbeitung:
Vom Ansuchen bis zur Genehmigung 2 Wochen.
Nach Unterfertigung der Bedingungen durch den Antragsteller ergeht ein Genehmigungsschreiben zur Herstellung des Wasserleitungsanschlusses.