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Überführungsbewilligungen

Für die Überführung einer Leiche über das Landesgebiet der Steiermark hinaus bzw. der Transport einer enterdigten Leiche ist eine Überführungsbewilligung der Gemeinde des Sterbe- bzw. Auffindungsortes  notwendig.
Keine Überführungsbewilligung wird benötigt im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Obduktion, bzw. der Überführung in ein anatomisches Universitätsinstitut, die von diesem selbst besorgt wird. Hierfür genügt eine Überführungsanzeige.
Die Überführung einer Urne bedarf keiner Bewilligung, außer es handelt sich um eine bereits beigesetzte Urne.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt

Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152


Benötigte Urkunden:
Antrag auf Überführungsbewilligung  formloses Ansuchen der Bestattungsanstalt


Kosten und Gebühren:
€  14,30 Bundesgebühren für Antrag
€  83,60 Bundesgebühren für Bewilligung der Überführung ins Ausland
€  41,90 Verwaltungsabgaben bei Überführungen ins Ausland

Dauer der Ausfertigung:
ca. 20 Minuten