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Tourismusinteressentenbeitrag

Die Tourismusinfrastruktur wurde und wird zum weitaus überwiegenden Teil von den Gemeinden mit entsprechender Unterstützung durch das Land Steiermark geschaffen. Die Werbung und Verkaufsförderung lagen und liegen zum größten Teil bei den örtlichen Tourismusorganisationen. Für die Erhaltung bzw. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Steiermark, der steirischen Tourismusgemeinden und Tourismusregionen ist eine Verstärkung der Werbung im Wege der Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel auf Grund des Steiermärkischen Tourismusgesetzes unabdingbar.
Der Gesetzgeber hat dabei verordnet, dass den Tourismusgemeinden, in diesem Falle auch die Stadtgemeinde Zeltweg, die Einhebung der Beiträge übertragen wird.
Als Entschädigung dafür erhält die Stadtgemeinde Zeltweg 8 % aus den eingehobenen Interessentenbeiträgen, der Restbetrag ist an den örtlichen Tourismusverband zu überweisen.
Beitragsbehörden sind jedoch das Amt der Landesregierung (1. Instanz) und die Landesregierung (2. Instanz). Diese werden in jenen Fällen befasst, in welchen Säumigkeit bzw. unglaubhafte Beitragserklärungen vorliegen.

Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung

Zuständige Mitarbeiterin:
Bianca Gruber 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 34, DW 139

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
vollständig ausgefüllte und unterfertigte Beitragserklärung

Die Beitragserklärung (Formular) wird jährlich seitens der Stadtgemeinde Zeltweg zugesandt.
Abgabetermin: 15. September
Der sich unter Berücksichtigung der Beitragsgruppe und der Umsatzstufe errechnete Beitrag ist bis zum 30. September zu entrichten.

Info zum Steiermärkischen Tourismusgesetz