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Todesfall

Der Tod einer Person ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.  Die Anzeige obliegt der Reihe nach:

  1. dem Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist;
  2. dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen;
  3. dem letzten Unterkunftsgeber;
  4. dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat;
  5. der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über den Tod durchführt;
  6. sonstigen Personen, die vom Tod auf Grund eigener  Wahrnehmungen Kenntnis haben.

Siehe auch:
www.help.gv.at


Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt

Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152

Benötigte Urkunden:
Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
Heiratsurkunde des/der Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Verstorbenen
Meldebestätigung des/der Verstorbenen aus dem ZMR (falls vorhanden)

Kosten und Gebühren:
€ 7,20 Bundesgebühren je Abschrift aus dem Sterbebuch
€ 2,10 Verwaltungsabgabe je Urkunde

Bearbeitungsdauer:
25 - 30 Minuten