Todesfall
Der Tod einer Person ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen. Die Anzeige obliegt der Reihe nach:
- dem Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist;
- dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen;
- dem letzten Unterkunftsgeber;
- dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat;
- der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über den Tod durchführt;
- sonstigen Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben.
Siehe auch:
www.help.gv.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt
Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152
Benötigte Urkunden:
Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
Heiratsurkunde des/der Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Verstorbenen
Meldebestätigung des/der Verstorbenen aus dem ZMR (falls vorhanden)
Kosten und Gebühren:
€ 7,20 Bundesgebühren je Abschrift aus dem Sterbebuch
€ 2,10 Verwaltungsabgabe je Urkunde
Bearbeitungsdauer:
25 - 30 Minuten