Rohbaubeschau
Stmk. BauG §37
Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben bzw. bei Kleinhäusern ist der Behörde die Fertigstellung des Rohbaues nach Möglichkeit mit gleichzeitiger Bestätigung der konsensgemäßen Ausführung durch den Bauführer schriftlich anzuzeigen. Wird die Bestätigung durch den Bauführer nicht angeschlossen, muss die Behörde eine Rohbaubeschau auf Kosten des Bauherren durchführen.
Zuständige Abteilung:
Bauabteilung
Zuständige Mitarbeiter:
Mag. Klemens Rohner, Baurechtsjurist, Zimmer Nr. 24 (2. OG)
Tel. 03577/22521-127
und
Ing. Raphaela Maurer, bautechnische Amtssachverständige, Zimmer Nr. 23 (2. OG)
Tel. 03577/22521-120
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Schriftliches Ansuchen in der Bauabteilung erhältlich.
Kosten und Gebühren:
Ansuchen ist mit € 14,30 zu vergebühren.
Weitere Kosten für Kommission, Sachverständigengebühr hängen vom Umfang des Bauvorhabens ab.
Dauer der Bearbeitung:
Von der Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues bis zur Rohbaubeschau 4 Wochen.
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Schriftliches Ansuchen (Formulardownload bzw. in der Bauabteilung erhältlich).