Pensionsanträge, Witwen- und Waisenpensionen
Die Mitarbeiter der Bürgerservicestelle sind gerne bereit, Personen, die einen Antrag auf Witwen-/Witwerpension bzw. Waisenpension stellen wollen, beim Ausfüllen des Antrages behilflich zu sein bzw. den Antrag an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt weiterzuleiten.
Siehe auch:
www.sozialministerium.at
www.sozialversicherung.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiterin:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Pension - Vordrucke liegen im Sozialamt auf
Sozialversicherungskarten (Verstorbener, Hinterbliebene)
Abschrift aus dem Sterbebuch
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tode (Witwenpension)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunden der unversorgten Kinder
bei außereheliche Kindern: Vaterschaftsanerkenntnis
Kosten:
keine
Dauer der Amtshandlung:
30 Minuten.