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Musikschulbeitrag

Für den Besuch der städtischen Musikschule hebt die Stadtgemeinde einen Jahresbeitrag ein, der in 2 Raten zu entrichten ist. Der Musikschulbeitrag dient der teilweisen Abdeckung der der Stadtgemeinde aus dem Betrieb der Musikschule erwachsenden Kosten. Beim Besuch mehrerer Kinder aus einer Familie gewährt die Stadtgemeinde für das 2. und jedes weitere Kind eine entsprechende Ermäßigung.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 erfolgt die Abwicklung der Schulbeitragsermäßigung nicht mehr durch das Land Stmk, sondern durch die Stadtgemeinde Zeltweg. Die Höhe der Ermäßigung ist abhängig vom Einkommen und der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Personen und der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

Voraussetzung für eine Ermäßigung

  • Ein Anspruch auf die Familienbeihilfe für die/den MusikschülerIn muss bestehen.
  • Das „gewichte Pro-Kopf-Jahresnettoeinkommen“ darf die Einkommensobergrenze von € 11.998,00 nicht überschreiten. (Beiträge werden jährlich angepasst.)
  • Die Ermäßigung kann je MusikschülerIn nur für ein Hauptfach (ordentliches Studium) oder ein Kursfach gewährt werden.
  • Um Anspruch auf eine Ermäßigung zu haben, muss der/die MusikschülerIn zumindest bis zum 1. März des jeweiligen Schuljahres die Musikschule besucht haben.

Berechnungsbasis für das jährliche Familieneinkommen ist das Jahreseinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden, gegenüber dem Kind/dem Jugendlichen, für das/den um Schulkostenbeitragsermäßigung zu berechnen ist, unterhaltspflichtig sind.

Zum Einkommen zählen:       

  1. Folgende Einkünfte im Sinne des §2 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 1988/400, in der Fassung BGBl. I Nr. 2010/111 (im Folgenden: Einkommenssteuergesetz).
  1. Einkünfte aus nicht selbständer Arbeit,
  2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  4. Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  7. Sonstige Einkünfte gemäß §29 Einkommenssteuergesetz,

 

  1. Wochengeld,
  2. Kinderbetreuungsgeld,
  3. Arbeitslosengeld,
  4. Notstandshilfe,
  5. Einkünfte von Zeitsoldaten, jedoch ohne Taggeld und gesetzliche Abzüge,
  6. Sozialhilfe und Mindestsicherung, wenn die Leistung der Deckung des Lebensunterhaltes dient,
  7. Erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen Ehegatten, bzw.  für im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche,
  8. Erhaltene Unterhaltszahlungen von Waisenpensionszahlungen für Kinder.

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung entscheidet im Rahmen dieser Richtlinie über die Gewährung einer Schulkostenbeitragsermäßigung zum Besuch einer gemeindeeigenen Musikschule in der Steiermark. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Antragsformular

Die Anmeldung erfolgt an einem ausgeschriebenen Tag in der Musikschule.
Anmeldung:   (Antragsformular an Musikschule Zeltweg)

Beitragsverwaltung:
Finanzabteilung

Zuständige Mitarbeiterin für die Beitragsverwaltung:
Sabine Gasser, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 31, Tel. DW 134 

Kosten und Gebühren:
Für das Musikschuljahr 2017/18 werden folgende Beiträge in 2 Raten vorgeschrieben.

Tarifordnung Schuljahr 2017/2018
gem. Grazer Zeitung vom 26. Mai 2017

     
 

SchülerInnen

Gemeindebeitrag

Erwachsene

Gemeindebeitrag

   

für SchülerInnen

 

 für Erwachsene

Hauptfach im ordentlichen Studium

€ 452,00

€ 462,00

€ 873,00

€ 348,00

Kursfach (ab 6)

€ 224,00

€ 109,00

€ 224,00

€ 109,00

Kursfach (zu 4-5)

€ 335,00

€ 213,00

€ 335,00

€ 213,00

Außerordentliche/r SchülerIn

€ 1.209,00

€ 0,00

€ 1.516,00

€ 0,00

Ermäßigung: Ab dem 2. Kind gewähren die Stadtgemeinde Zeltweg, Stadtgemeinde Spielberg und die Gemeinden des Zirbenlandes eine 30%ige Geschwisterermäßigung auf den günstigeren Tarif. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für auswärtige Besucher muss deren Wohnsitzgemeinde einen Gemeindebeitrag in Höhe von € 462,00 plus einen Beitrag für Sachaufwände in der Höhe von € 295,00 jährlich leisten und ist von der jeweiligen Gemeinde vor der Anmeldung am Anmeldeformular bestätigen zu lassen.


Schulkostenermäßigung für das Schuljahr 2017/2018 - Fragen und Antworten

Schulkostenermäßigung für das Schuljahr 2017/2018 - Antragsformular