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Antrag auf Mindestsicherung (Überbrückungshilfe)

Wenn eine Person unverschuldet in Not gerät und mit den vorhandenen Mitteln der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert werden kann, besteht die Möglichkeit einer laufenden Unterstützung.  Für die Entgegennahme des Antrages ist die Wohnsitzgemeinde zuständig, welche den Antrag an den Sozialhilfeverband weiterleitet, der sich meist am Sitz der Bezirkshauptmannschaft befindet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialreferat

Zuständige Mitarbeiterin:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154


Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Mindestsicherung -Formular liegt am Sozialamt auf;
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass bei Ausländern ev. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
Unterlagen über die Einkommensverhältnisse aller Haushaltsangehörigen
Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen (Miete, Strom, Kredite, Exekutionen)
wenn beschaffbar: Einkommensnachweise der Unterhalts- bzw. Zahlungspflichtigen


Kosten:
keine

Dauer der Amtshandlung:
30 Minuten.