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Mietzinsbeihilfe (Abgeltung gemäß § 107 Einkommensteuergesetz 1988)

Eine Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes wird über  entsprechende Antragstellung gewährt, wenn der Hauptmietzins wie nachfolgend angeführt erhöht wurde:
Hauptmietzinserhöhung nach Sanierungsarbeiten am Hause, auf mehr als das Vierfache des monatlichen gesetzlichen Hauptmietzinses  [§ 7 Mietengesetz, § 2 Zinsstoppgesetz, ] bzw. auf mehr als € 0,33 pro m²  des monatlichen Hauptmietzinses [gemäß §§ 18, 18a, 18b, 19 Mietrechtgesetz, § 14 Wohnhausgemeinnützigkeitsgesetz] bzw.  bei Einhebung eines  Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages  durch den Vermieter nach § 45 Mietrechtgesetz oder  § 14d Wohnhausgemeinnützigkeitsgesetz. Mietzinserhöhungen aufgrund einer freien Vereinbarung sowie Betriebskosten können nicht abgegolten werden. 

Das Jahreseinkommen  des antragstellenden Hauptmieters sowie der sonstigen in der Wohnung lebenden Personen (Angehörige, Lebensgefährten oder Mitmieter) darf derzeit € 7.300,--  nicht übersteigen, dieser Betrag erhöht sich für den ersten in der Wohnung lebenden Angehörigen, Lebensgefährten oder Mitmieter um € 1825,-- und für jede weitere Person um je € 620,--.

Anträge liegen beim Finanzamt (Finanzamt Judenburg, Herrengasse 30, 8750 Judenburg, Tel:03572 82645-0) oder beim Stadtamt Zeltweg, Liegenschaftsverwaltung, auf.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmf.gv.at 

Zuständigkeit:
Für die Zuerkennung der Mietzinsbeihilfe ist das Wohnsitzfinanzamt, in dessen Bereich die betreffende Wohnung liegt, zuständig.  Die Stadtgemeinde Zeltweg gewährt gerne Hilfestellung bei der Antragstellung, der Antrag selbst ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen.


Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen: Für die Antragstellung ist die Bestätigung des Bezirksgerichtes erforderlich, wenn der Hauptmietzins auf das Vierfache erhöht wurde bzw. wenn der Mietzins durch Einhebung eines erhöhten Erhaltungsaufwandes erhöht wurde. In den Fällen der Einhebung eines Erhaltungsbeitrages genügt die Vorlage der schriftlich ergangenen Aufforderung seitens des Vermieters.


Erledigung
Das Ansuchen ist seitens des Förderungswerbers mit den entsprechenden Unterlagen (wichtig: Einkommensnachweis, der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) an das Finanzamt Judenburg, weiterzuleiten.