Kindergartenbeitrag
Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 hebt die Stadtgemeinde Zeltweg aufgrund einer gesetzlichen Änderung wiederum Elternbeiträge nach einem vorgegebenen Staffelsystem für den Besuch eines städtischen Kindergartens ein (weitere Informationen finden Sie hier).
Der Besuch einer Kindergartengruppe ist ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht möglich. Im verpflichtenden Kindergartenjahr wird ein Halbtagesplatz beitragsfrei zur Verfügung gestellt.
Ab 2012 sind auch für den Ferienkindergarten Beiträge einzuheben.
Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung
Zuständige Mitarbeiterin:
Sabine Gasser, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 31, Tel. DW 134
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Anmeldung: Geburtsurkunde
Ermäßigung: Meldezettel, Familienbeihilfennachweis, Einkommenssteuerbescheid bzw. Jahreslohnzettel des vergangenen Jahres, Bestätigung über Sozialhilf und Mindestsicherung, Nachweis über Kinderbetreuungsgeld – Wochengeld, Gerichtsurteil oder Vereinbarung über Unterhaltsvereinbarungen bzw. Unterhaltszahlungen.
Kosten und Gebühren für den Kindergarten:
Für 2021/2022, Staffelsystem - Informationen zum Staffelsystem finden Sie hier .
Höchstbeitrag für eine Halbtagesgruppe € 144,42/Monat; für den Besuch einer Ganztagesgruppe (Besuch bis zu 8 Stunden/Tag) € 192,56 /Monat
Vorschreibung 10 x pro Kindergartenjahr
Verpflichtendes Kindergartenjahr gratis für Halbtagsbetreuung und max. 48,14 € für Ganztagsbetreuung
Für den Besuch der Kinderkrippe (bis 3 Jahre) gelten die unten angeführten Tarife.
Kosten und Gebühren für die Kinderkrippe:
1 Kind (max. 6 Stunden); Öffnungszeit: 7 bis 13 Uhr
Jahresbeitrag: € 2.442,--; Vorschreibung erfolgt in 10 Monatsbeiträgen à € 244,20
Gesetzliche Änderung ab Herbst 2020 ad Krippenbeitrag
Der Jahresbeitrag von € 2.442,-- (für Halbtagesbetreuung 7 - 13 Uhr) wird ab dem Kindergartenjahr 2020/2021
aufgrund einer gesetzlichen Änderung in 10 Monatsbeiträgen à € 244,20 vorgeschrieben.