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Kindergartenbeitrag

Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 hebt die Stadtgemeinde Zeltweg aufgrund einer gesetzlichen Änderung wiederum Elternbeiträge nach einem vorgegebenen Staffelsystem für den Besuch eines städtischen Kindergartens ein (weitere Informationen finden Sie hier).
Der Besuch einer Kindergartengruppe ist ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht möglich. Im verpflichtenden Kindergartenjahr wird ein Halbtagesplatz beitragsfrei zur Verfügung gestellt.
Ab 2012 sind auch für den Ferienkindergarten Beiträge einzuheben.

Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung

Zuständige Mitarbeiterin:
Sabine Gasser, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 31, Tel. DW 134 

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Anmeldung: Geburtsurkunde
Ermäßigung: Meldezettel, Familienbeihilfennachweis, Einkommenssteuerbescheid bzw. Jahreslohnzettel des vergangenen Jahres, Bestätigung über Sozialhilf und Mindestsicherung, Nachweis über Kinderbetreuungsgeld – Wochengeld, Gerichtsurteil oder Vereinbarung über Unterhaltsvereinbarungen bzw. Unterhaltszahlungen.

Kosten und Gebühren für den Kindergarten:
Kindergartenjahr   2023/2024,
Staffelsystem  - Informationen zum Staffelsystem finden Sie hier .
Höchstbeitrag für eine Halbtagesgruppe € 150,54/Monat;  für den Besuch einer Ganztagesgruppe (Besuch bis zu 8 Stunden/Tag)  € 200,72/Monat  
Vorschreibung 10 x pro Kindergartenjahr

Verpflichtendes Kindergartenjahr gratis für Halbtagsbetreuung und max. 50,18 € für Ganztagsbetreuung

 

Besuch der Kinderkrippe (bis 3 Jahre, max. 6 Stunden/Tag, Öffnungszeit: 7 - 13 Uhr):

Kosten und Gebühren für die Kinderkrippe:
Ab dem Kindergartenjahr 2023/2024  gilt auch für den Krippenbesuch  das Staffelsystem des Landes -
nähere Informationen finden Sie hier .
Der monatliche Höchstbeitrag für die  Halbtagesgruppe  beträgt € 198,-- und für eine Ganztagesgruppe
(tägliche Einschreibung bis 8 Stunden) = € 264,--/Monat - der Beitrag gelangt 10 x pro Kindergartenjahr zur Vorschreibung.