Sie befinden sich hier » Kindergartenaufnahme

Aufnahme in den Städtischen Kindergarten bzw. in die Kinderkrippe

Die drei  Städtischen Kindergärten mit ihren 6 Kindergruppen (davon 2 Ganztagesgruppen) bieten Platz für bis zu  150  Kinder, ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 beträgt die max. mögliche Aufnahme aufgrund einer gesetzlichen Änderung max. 24 Kinder/Gruppe - demnach in Summe 144 Kinder. Die  Zahl der max.  möglichen aufnehmbaren Kinder geht jährlich um ein Kind pro Gruppe zurück auf max. 20 Kinder/Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2027/2028.  Die Aufnahme in einen der Kindergärten setzt die Vollendung des dritten Lebensjahres und eine gewisse Selbstständigkeit  des Kindes voraus. Kinder, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Zeltweg haben, werden bevorzugt. Bei Vorhandensein von freien Plätzen sind   Ausnahmen möglich.

Seit  Herbst 2003 bietet die Stadtgemeinde Zeltweg im Bereich des Kindergartens Hauptstraße eine Kinderkrippe an. Seit dem Kindergartenjahr 2024/2025 gibt es eine weitere Krippengruppe am Standort Hauptstraße 80. Bis zu 22 Kinder  finden hier die optimale Betreuung - eine Aufnahme ist  bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres möglich.


Zuständige Abteilung:
Referat Wirtschaft, Bildung, Verkehr (WBV)

Zuständige Mitarbeiterinnen:
Nicole Elser, 2. OG,  Zi.Nr. 29, Tel. DW 311; E-Mail: nicole.elser@zeltweg.gv.at
Barbara Höfl, 2. OG, Zi.Nr.29, Tel. DW 310; E-Mail: barbara.hoefl@zeltweg.gv.at
 

 

BEDARFSERHEBUNG und zugleich EINSCHREIBUNG für das KINDERGARTENJAHR 2026/2027
(Hinweis: Beginn des Kindergartenjahres = 14 September 2026)

Anmeldung Kindergartenjahr 2026/2027:
Die Einschreibetage finden im Zeitraum Donnerstag 29.01.2026 bis Freitag 06.02.2026 im Rathaus,
Ref WBV, 2.OG, Türnummer 29. statt.  Bitte bringen Sie zur Einschreibung die Geburtsurkunde Ihres
Kindes (in Kopie) sowie dem Impfass Ihres Kindes mit.

Sofern Sie einen Betreuungsbedarf haben, sind Sie gerne eingeladen zur Einschreibung zu kommen.
Bei Fragen oder Unklarheiten  nehmen Sie bitte mit der Stadtgemeinde Zeltweg,
Ref.:WBV (Fr. Elser bzw. Fr. Höfl)  Kontakt auf.

 

NEU ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
Aufgrund einer Änderung des Landesgesetzes (siehe § 27a StKBBG 2019 i.d.g.F.) ist es zusätzlich erforderlich, 
dass die Eltern bzw. Obsorgeberechtigten ihr Kind verpflichtend am Kinderportal vom Land Steiermark
registrieren bzw. vormerken müssen.  Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie  hier.

Hinweis: Der Hauptvormerkzeitraum am Kinderportal Steiermark für das Jahr 2026/2027
wurde seitens des Landes Steiermark vom 12.01.2026 bis 08.02.2026 festgelegt.

 

Ad Anmeldungen bzw. weitere Informationen zum aktuellen  Kindergartenjahr   
diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen:

Referat WBV: Nicole Elser  oder Barbara Höfl, 2. Stock, Zimmernummer: 29


Benötigte bzw.  beizubringende Unterlagen im Zuge der Anmeldung:
Das Ansuchen liegt im Referat Wirtschaft/Bildung/Verkehr  auf.
Dem Antrag ist  die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie beizulegen.
Weiters ist der Impfpass betreffend Masernimpfung vorzulegen (siehe: StKBBG 2019).

 

Kosten Kindergarten pro Monat:

ab Herbst 2011 werden aufgrund einer gesetzlichen Änderung gestaffelte Elternbeiträge eingehoben werden -> weitere Informationen finden Sie hier


Kinderkrippe:
Öffnungszeit derzeit: 7 bis 13 Uhr
Kostenbeitrag:  Der Monatsbeitrag für das aktuelle Kindergartenjahr 2025/2026 beträgt  maximal   € 231,81  (für Halbtagsbetreuung).
Die Vorschreibung erfolgt im Jahreskindergarten von September bis Juni. 
Es kann die Sozialstaffel beantragt werden - diesbezüglich sind die erforderlichen Einkommensunterlagen bei Kollegin 
Sabine Gasser/Finanzabteilung (DW: 134)  vorzulegen - weiterführende Informationen finden Sie hier 

Derzeit werden zwei  Krippengruppen am Standort  Hauptstraße 80 geführt.