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Jagdpachtangelegenheiten

Das Jagdwesen ist im Steiermärkischen Jagdgesetz aus 1986  geregelt. Das Gemeindejagdgebiet umfasst die Katastralgemeinden Zeltweg und Farrach  - mit Ausnahme der Eigenjagden -  im Ausmaß von 628,2148 ha.  Die Gemeindejagd wurde im Jahre 2007 für die Periode 1. April 2007 bis 31. März 2016 an den Jagdverein  Zeltweg  vergeben. Der  Jagdverein Zeltweg hat jährlich einen Jagdpachtschilling an die Stadtgemeinde Zeltweg zu leisten.  Dieser  eingehobene   Jagdpachtschilling wird jährlich durch Erstellung eines Aufteilungsentwurfes auf die Grundbesitzer - unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes, der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke -  umverteilt. Die Grundbesitzer haben die Möglichkeit ihren Anteil am Jagdpachtschilling innerhalb eines festgelegten Zeitraumes anzufordern. Der Auszahlungszeitraum  des Jagdpachtschillings sowie die zeitlich mögliche Einsichtnahme in den Aufteilungsentwurf werden durch eine Kundmachung, welche an der Amtstafel des Rathauses angeschlagen wird,  kundgetan.


Zuständige Abteilung:
Bauabteilung

Zuständige Mitarbeiterin:
Susanne Feyel, 2. Obergeschoss, Zi.Nr.: 25, DW 125


Sprech- bzw. Amtsstunden
Montag bis  Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich auch von 14.30 bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 bis 18.30 Uhr