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Heimatrechtsbescheinigung

In einer Heimatrechtsbescheinigung wird bestätigt, dass zum Stichtag  13. März 1938 eine bestimmte Person in der Gemeinde  sein Heimatrecht besessen hat. Alle Personen, die zu diesem Stichtag das Heimatrecht in der Gemeinde besessen haben, sind in der Heimatrolle eingetragen.

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt

Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152

Benötigte Unterlagen:
formloses Ansuchen

Kosten und Gebühren:
€ 14.30 Bundesgebühren
€ 10,90 Verwaltungsabgaben

Dauer:
20 Minuten