Heimatrechtsbescheinigung
In einer Heimatrechtsbescheinigung wird bestätigt, dass zum Stichtag 13. März 1938 eine bestimmte Person in der Gemeinde sein Heimatrecht besessen hat. Alle Personen, die zu diesem Stichtag das Heimatrecht in der Gemeinde besessen haben, sind in der Heimatrolle eingetragen.
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5 bzw. 6, Tel. DW 154, 151, 152 bzw. 153




