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Hausbesitzabgaben, Wasserverbrauchsabgabe

Als Hausbesitzabgaben bezeichnet man die Abgaben für die Grundstücke (Grundsteuer), die Gebühren für den Verbrauch von Wasser aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz, die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Kanalnetzes, die Kosten für die Bereitstellung eines amtlich geeichten Wasserzählers, sowie die Gebühren für die Entsorgung des Hausmülls.
Diese so genannten Hausbesitzabgaben werden vierteljährlich (in vier gleichen Teilbeträgen) vorgeschrieben und sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Der tatsächliche Wasserverbrauch wird jährlich vom Wasserzähler abgelesen und abgerechnet. Die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Kanalnetzes werden ebenfalls nach der ermittelten Wassermenge abgerechnet.

Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung

Zuständige Mitarbeiterin:
Mildred Messinger, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 33, DW 137


Kosten und Gebühren:

Wasserverbrauchsabgabe
Tarif: € 2,29 pro m³ (inkl. 10 % USt)
Vorschreibung: vierteljährlich
Fälligkeit: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. d. J.
Abrechnung: jährlich (nach tatsächlichem Verbrauch)


Wasserzählermiete
Tarif/Jahr:     
                     Zählertarif 1:      1 m³ - 9 m³            €   26,93 (inkl. 10 % USt)
                     
Zählertarif 2:   10 m³ - 20 m³        €   53,86 (inkl. 10 % USt)
                     
Zählertarif 3:   21 m³ - 160 m³       € 177,41 (inkl. 10 % USt)
                     
Zählertarif 4:   ab 161 m³                 € 354,82 (inkl. 10 % USt)

Fälligkeit: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. d. J.

 

Informationen zu den Funk-Wasserzählern

Seit 2014 werden die Hauswasserzähler im Zeltweger Stadtgebiet nach und nach auf Funkzähler umgestellt. Die Umstellung erfolgt beim alle fünf Jahre ohnehin notwendigen Zählertausch. Die neuen Zähler verursachen im Vergleich zu den alten keinerlei Mehrkosten; ebensowenig muss für die Ablesung, welche via Funk erfolgt, extra bezahlt werden. Der Aufwand, die Wasserzähler in regelmäßigen Abständen händisch ablesen und den Zählerstand an die Stadtgemeinde weitermelden zu müssen, gehört damit der Vergangenheit an und die Funkübermittlung ist nur während eines programmierten Zeitraumes aktiv, wenn die Zähler abgelesen werden. Ansonsten findet keine Übertragung von Signalen statt.