Hausbesitzabgaben, KANALBENÜTZUNGSBEBÜHR
Als Hausbesitzabgaben bezeichnet man die Abgaben für die Grundstücke (Grundsteuer), die Gebühren für den Verbrauch von Wasser aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz, die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Kanalnetzes, die Kosten für die Bereitstellung eines amtlich geeichten Wasserzählers, sowie die Gebühren für die Entsorgung des Hausmülls.
Diese so genannten Hausbesitzabgaben werden vierteljährlich (in vier gleichen Teilbeträgen) vorgeschrieben und sind jeweils am 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Der tatsächliche Wasserverbrauch wird jährlich vom Wasserzähler abgelesen und abgerechnet. Die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Kanalnetzes werden ebenfalls nach der ermittelten Wassermenge abgerechnet.
Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung
Zuständige Mitarbeiterin:
Mildred Messinger, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 33, DW 137
Kosten und Gebühren:
Kanalbenützungsgebühr
Tarif: € 3,82 pro m³ (inkl. 10 % USt)
Vorschreibung: vierteljährlich
Fälligkeit: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. d. J.
Abrechnung: jährlich (nach tatsächlichem Verbrauch)