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Garagenzuweisungen, Garagenvermietung

Die Zuweisung der Gemeindegaragen erfolgt nach Einreichung eines Garagenansuchens und nach Maßgabe verfügbarer Garagen über Beschluss des Stadtrates der Stadtgemeinde Zeltweg.
Eingelangte Ansuchen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Die Vergabe erfolgt auch unter Berücksichtigung ortsgeografischer Komponenten sowie einer allfälligen Zuordnung einer Garage zu einem bestimmten Wohnhaus oder einer Wohnung.

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle

Zuständiger Mitarbeiter:
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss Zi.Nr. 7, Tel. DW 152


Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
keine 


Kosten und Gebühren:
Bei Zuweisung einer Garage ist der auszustellende Mietvertrag  zu vergebühren. Diese Gebühr ist an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Die Höhe der Gebühr hängt von der Dauer des abgeschlossenen Mietvertrages und der Höhe der Miete ab. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt diese Gebühr 1% der dreifachen Jahresmiete.
Die Gebühr ist bei Vertragsunterfertigung fällig.


Dauer der Bearbeitung:
Die Dauer bis zur Zuweisung einer Gemeindegarage kann naturgemäß nicht vorausgesagt werden und hängt von der Verfügbarkeit passender Garagen und der Reihung auf der Liste der Garagenwerber ab.