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Garagenzuweisungen, Garagenvermietung

Die Zuweisung der Gemeindegaragen erfolgt nach Einreichung eines Garagenansuchens und nach Maßgabe verfügbarer Garagen über Beschluss des Stadtrates der Stadtgemeinde Zeltweg.
Eingelangte Ansuchen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Die Vergabe erfolgt auch unter Berücksichtigung ortsgeografischer Komponenten sowie einer allfälligen Zuordnung einer Garage zu einem bestimmten Wohnhaus oder einer Wohnung.

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle, Erdgeschoss
Zi.Nr. 6, Tel. DW 152