Fundbüro
Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Damit nehmen ausschließlich die Gemeinden – und nicht mehr die Polizei – die Funktion der Fundbehörde wahr.
Ausgenommen von der Grundregel der Zuständigkeit der Gemeinden sind nach wie vor Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust und/oder Fund bei einer Dienststelle der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen ist.
Dazu gehören beispielsweise Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln.
Auch "bedenkliche Funde" wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Alle Fundgegenstände werden im Fundamt (Meldeamt) der Stadtgemeinde Zeltweg aufbewahrt und können nach Eigentumsnachweis während der Amtsstunden abgeholt werden.
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr. 6, Tel. DW 151
Um zur Liste all jener Fundgegenstände zu gelangen, die im Rathaus Zeltweg abgegeben wurden, klicken Sie bitte hier...