Eheschließung / eingetragene Partnerschaft
Die Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaften können vor jedem Standesamt im Inland stattfinden. Die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw Partnerschaftsfähigkeit kann bei jedem österreichischen Standesamt durchgeführt werden.. Wenn möglich, sollten beide Verlobte bei der Ermittlung anwesend sein Der Termin für die Zeremonie sollte mindestens vier Wochen vorher mit dem Standesamt abgesprochen werden.
In Österreich ist nur eine von einem Standesbeamten durchgeführte Trauung gültig (Ziviltrauung).
Für im Ausland geschlossene Ehen bestehen Sonderregelungen.
Siehe auch:
www.help.gv.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt
Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr.7, Tel. DW 152
Benötigte Urkunden:
Staatsbürgerschaftsnachweis (für Ausstellung zuständig: Wohnsitzgemeinde) bzw. Reisepass bei Ausländern
Geburtsurkunde (bei Ausländern neuesten Datums, übersetzt oder 10-sprachig
Meldezettel (Meldeamt)
eventuell Dokumente über Vorehen und deren Auflösung (Heiratsurkunden, Scheidungsbeschluss bzw. -Urteil mit Rechtskraftklausel, Sterbeurkunde)
Ehefähigkeitszeugnis bei Ausländern)
Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (falls Vater nicht in Geburtsurkunde genannt auch Vaterschaftsanerkenntnis)
Nachweis über die Berechtigung zur Führung von akademischen Titeln und Standesbezeichnungen (Diplome, Promotions- bzw. Sponsionsurkunde, Verleihungsurkunde)
Kosten und Gebühren
€ 50,00 Bundesgebührenpauschale für Ermittlung der Ehefähigkeit (bei Auslandsberührung € 130,00)
€ 10,90 Verwaltungsabgabe für Eheschließung
€ 2,10 Verwaltungsabgabe je Heiratsurkunde
Bei Trauungen ausserhalb des Rathauses fallen zusätzliche Kommisionsgebühren in der Höhen von € 380,- an.
In Einzelfällen können noch weitere Gebühren und Kosten anfallen!
Dauer der Amtshandlung:
30 Minuten.