Eheschließung / eingetragene Partnerschaft
Die Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaften können vor jedem Standesamt im Inland stattfinden. Die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw Partnerschaftsfähigkeit kann bei jedem österreichischen Standesamt durchgeführt werden.. Wenn möglich, sollten beide Verlobte bei der Ermittlung anwesend sein Der Termin für die Zeremonie sollte mindestens vier Wochen vorher mit dem Standesamt abgesprochen werden.
In Österreich ist nur eine von einem Standesbeamten durchgeführte Trauung gültig (Ziviltrauung).
Für im Ausland geschlossene Ehen bestehen Sonderregelungen.
Siehe auch:
www.help.gv.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5 bzw. 6, Tel. DW 154, 151, 152 bzw. 153




