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Eheschließung / eingetragene Partnerschaft

Die Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaften können vor  jedem Standesamt im Inland stattfinden. Die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw Partnerschaftsfähigkeit  kann bei jedem österreichischen Standesamt durchgeführt werden.. Wenn möglich, sollten beide Verlobte bei der Ermittlung  anwesend sein Der Termin für die Zeremonie sollte mindestens vier Wochen vorher mit dem Standesamt   abgesprochen werden.
In Österreich ist nur eine von einem Standesbeamten durchgeführte Trauung gültig (Ziviltrauung).
Für im Ausland geschlossene Ehen bestehen Sonderregelungen.

Siehe auch:
www.help.gv.at


Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5 bzw. 6, Tel. DW 154, 151, 152 bzw. 153