Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Für eine Eheschließung im Ausland wird für österreichische Staatsbürger, Staatenlosen oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit, wenn diese ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Inland haben, sowie anerkannten Flüchtlingen, wenn diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Im Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die darin angeführten Verlobten die Ehe schließen können. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt sechs Monate gerechnet vom Tag der Ausstellung.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist die Wohnsitzgemeinde bzw. die letzte Wohnsitzgemeinde im Inland. Wenn nie ein Wohnsitz im Inland begründet wurde: StA Wien-Innere Stadt, Schlesingerplatz 4, 1010 Wien
Siehe auch:
http://www.help.gv.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5 bzw. 6, Tel. DW 154, 151, 152 bzw. 153




