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Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Für eine Eheschließung im Ausland wird für österreichische Staatsbürger, Staatenlosen oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit, wenn diese ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Inland haben, sowie anerkannten Flüchtlingen, wenn diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Im Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die darin angeführten Verlobten die Ehe schließen können. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt sechs Monate gerechnet vom Tag der Ausstellung.
Zuständig für die Ausstellung des  Ehefähigkeitszeugnisses ist die Wohnsitzgemeinde bzw. die letzte Wohnsitzgemeinde im Inland. Wenn nie ein Wohnsitz im Inland begründet wurde: StA Wien-Innere Stadt, Schlesingerplatz 4, 1010 Wien

Siehe auch:
http://www.help.gv.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt

Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152

Benötigte Unterlagen:
Geburts- (Abstammungs-)urkunden beider Brautleute (übersetzt). Staatsbürgerschaftsnachweis (Österreicher) bzw. Reisepass (Ausländer)
Meldenachweise
Heiratsurkunden und Scheidungsbeschlüsse bzw.  Sterbeurkunden bei Vorehen
(ACHTUNG: In bestimmten Fällen muss das Scheidungsurteil noch von der Heimatbehörde anerkannt werden!)

Kosten und Gebühren:
€ 50,00 Bundesgebühren für Antrag
€   7,60 Verwaltungsabgabe für Antrag
Mit Deutschland und der Schweiz bestehen Abkommen über  die Gebührenfreiheit.

Dauer der Amtshandlung:
30 Minuten