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Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung, etc. erworben werden.  Ein eheliches Kind erwirbt mit Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist bzw. zum Zeitpunkt des Todes österreichischer Staatsbürger war. Uneheliche Kinder erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zu diesem Zeitpunkt  österreichische Staatsbürgerin ist.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft bzw.  Erstreckung der Verleihung kann beim Amt der  Landesregierung des ordentlichen Wohnsitzes beantragt werden. Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist derzeit eine Dauer des ordentlichen   Wohnsitzes von zehn Jahren notwendig.
In besonders berücksichtigungswürdigen Gründen ist eine Herabsetzung der Wohnsitzdauer möglich.
Jeder Staatsbürger ist in der Staatsbürgerschaftsevidenz eingetragen. Die Evidenz wird von jener Gemeinde geführt, in der die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren ordentlichen Wohnsitz hat. Bei Geburt  vor  dem 01. Juli 1966 wird die Evidenz von der Geburtsgemeinde  geführt. Bei Geburt im Ausland ist der Magistrat Wien Evidenzgemeinde.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt die Staatsbürgerschaft und wird u.a. bei der Wehrdiensterfassung benötigt.
Siehe auch:
http://www.help.gv.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Standesamt

Zuständige Mitarbeiter:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss, Zi.Nr. 7, Tel. DW 152​

Benötigte Urkunden:
Geburtsurkunde des Antragswerbers
Heiratsurkunde der Eltern (bei unehelicher Geburt Geburtsurkunde der Mutter)
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Bei verheirateten bzw. geschiedenen oder verwitweten Personen müßte auch die Heiratsurkunde des Antragswerbers vorgelegt werden.

Sollte der Antragswerber jedoch in der ha. geführten Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnet sein, kann auf die Vorlage der Urkunden verzichtet werden!

Kosten und Gebühren:
Bei Erstausstellung für  Kinder innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt ist der Staatsbürgerschaftsnachweis  gebühren- und verwaltungsabgabenfrei!
Bei sonstiger Antragstellung:
€  14,30 Bundesgebühren für den Antrag
€  14,30 Bundesgebühren für Nachweis
€ 20,30 Verwaltungsabgaben

Dauer der Amtshandlung:
30 Minuten