Antrag auf einmalige Unterstützung
Bei Notwendigkeit einer einmaligen Unterstützung (z.B. Kostenzuschüsse, Übernahmen von Miet- und Stromnachzahlungen) besteht die Möglichkeit eines Antrages auf einmalige Unterstützung. Für die Entgegennahme des Antrages ist die Wohnsitzgemeinde zuständig, welche den Antrag an den Sozialhilfeverband weiterleitet, der sich meist am Sitz der Bezirkshauptmannschaft befindet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialreferat
Zuständige Mitarbeiterin:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154
Benötigte Unterlagen:
Antrag auf einmalige Unterstützung -Formular liegt am Sozialamt auf
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Angehörigen
Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass bei Ausländern
Nachweise über Zahlungsverpflichtungen
bei Zuschüssen: Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
bei Rückständen (z.B. Mietenrückstände): entsprechende Bestätigungen (Mahnungen, etc.)
Kosten:
keine
Dauer der Amtshandlung:
25 Minuten.