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Anträge auf einmalige Kostenzuschüsse

Personen, die ein Leiden oder Gebrechen haben, können einen Antrag auf einmalige Kostenzuschüsse stellen. Kostenzuschüsse werden u.a . für den Ankauf eines behindertengerechten Pkws,  behindertengerechte Umbauten, aber auch bei Kieferregulierungen gewährt.
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Wohnsitzgemeinde, die den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialreferat, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5, Tel. DW 154