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Anträge auf Mobile Frühförderung

Für Kinder, die seit Geburt behindert sind bzw. in ihrer  Entwicklung verzögert, kann ein Antrag auf Mobile Frühförderung gestellt werden (z.B. Mobilitätsförderung, Sehförderung, Förderung des Gehörs, etc.).
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages  ist die Wohnsitzgemeinde, die den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialreferat

Zuständige Mitarbeiterin:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154

Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Hilfeleistung nach dem Stmk. Behindertengesetz  - Formulare liegen im Sozialamt auf
Einkommensnachweis
Ärztliches Attest
eventuell Bericht des/der Frühförderer(in)

Kosten:
keine

Dauer der Amtshandlung:
25 Minuten