Anträge auf Integrative Zusatzbetreuung
Für Kinder im Vorschulalter, die ein Leiden oder Gebrechen haben bzw. in der Entwicklung verzögert sind, kann ein Antrag auf Integrative Zusatzbetreuung gestellt werden (z.B. Sprachförderung, Mobilitätsförderung).
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Wohnsitzgemeinde, die den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialreferat, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5, Tel. DW 154




