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Anträge auf Integrative Zusatzbetreuung

Für Kinder im Vorschulalter, die ein Leiden oder Gebrechen haben bzw. in der Entwicklung verzögert sind, kann ein Antrag auf Integrative Zusatzbetreuung gestellt werden (z.B. Sprachförderung, Mobilitätsförderung).
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Wohnsitzgemeinde, die den Antrag   an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
Siehe auch:
  www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialreferat

Zuständiger Mitarbeiterinnen:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, Tel. DW 154

Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Hilfeleistung nach dem Stmk. Behindertengesetz  -  Formulare liegen im Sozialamt auf
Einkommensnachweis
Ärztliches Attest des Kindes

Kosten:
keine

Dauer der Amtshandlung:
ca. 20 Minuten.