FÖRDERUNG von SOLARANLAGEn
Die Stadtgemeinde Zeltweg fördert die Errichtung einer Solaranlage (Solarthermie) einmalig mit 150,00 Euro.
Ablauf:
Abgabe der vollständigen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage, physisch im Stadtamt, oder per Email unter stadtamt@zeltweg.gv.at
Das Ansuchen wird dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt. Dieser entscheidet spätestens binnen 4 Wochen.
Nach positivem Stadtratsbeschluss erfolgt die Auszahlung der Förderung binnen 14 Tagen auf das im Antrag bekanntgegebene Konto.
Gleichzeitig bestätigt die Stadtgemeinde auch einen allfälligen, im Stadtamt aufliegenden, Förderungsantrag an das Land Steiermark.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftliches Ansuchen
- Rechnung inkl. Zahlungsbeleg in Kopie
- Foto der Anlage
- Bestätigung eines befugten Unternehmens über die ordnungsgemäße Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage
Fördervoraussetzungen:
Vor Antragstellung ist die Errichtung der Anlage der Baubehörde der Stadtgemeinde Zeltweg zu melden. Antragsteller kann nur eine physische Person sein. Es werden nur Anlagen auf Objekten in Zeltweg mit ausschließlicher Wohnnutzung und nur eine Anlage pro Objekt gefördert. Die Förderung wird in chronologischer Reihenfolge, nach dem Datum der Antragstellung, durch das Stadtamt überprüft und vom Stadtrat, ausschließlich im Rahmen und nach Maßgabe der dafür im jeweiligen Voranschlag der Stadtgemeinde Zeltweg vorgesehenen Mittel, zugesprochen. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Zu Unrecht bezogene Förderungsbeiträge sind zurückzubezahlen. Es werden nur vollständige und fristgerechte Antragstellungen berücksichtigt.
Anmerkung:
Der Antrag ist gebührenfrei.
Zuständige Abteilung:
Bauabteilung
Zuständige Mitarbeiterin:
Susanne Feyel, Zimmer Nr. 25, 2. OG
Tel. 03577/22521-125
Formulardownload: Meldepflichtige Vorhaben
Solaranlage, Förderansuchen
Informationen über eine allfällige Landesförderung finden Sie im Internet auf der Homepage der Energieagentur Obersteiermark unter: http://www.eao.st