Aktuelles | Vorgehensweise bei Katastrophen-Schadensfällen
Handelt es sich dabei um Unwetterschäden, die einen Wert von 1.000,00 Euro überschreiten, hat online unter www.agrar.steiermark.at oder beim Wohnsitzgemeindeamt je nach aufgetretener Schadensart eine Meldung zu erfolgen.
Nach Prüfung des Antrags durch die Gemeinde wird dieser an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet, welche einen Sachverständigen beauftragt, um den Schaden zu schätzen. Diesem muss bei der Schadensschätzung vor Ort eine unterschriebene Verpflichtungserklärung übergeben werden.
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