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Amtstafel

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (auch § 86b der Bundesabgabenordnung 1965) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Weitere Infos der "TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBRINGUNG RECHTSWIRKSAMER ELEKTRONISCHER ANBRINGEN".


 

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Kundmachung: Verordnung des Zollamtes Österreich für die Projekt Spielberg GmbH & Co KG
Montag, 20. März 2023
Hier gelangen Sie zur Verordnung des Zollamts Österreich für die Projekt Spielberg GmbH & Co KG als Benützerin des Militärflugplatzes Zeltweg für Zwecke der Zivilluftfahrt.
Voranschlag 2023
Montag, 16. Januar 2023
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2023 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
Mittelfristiger Finanzplan 2023 - 2027
Montag, 16. Januar 2023
Hier gelangen Sie zum mittelfristigen Finanzplan 2023 - 2027 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format.
1. Nachtragsvoranschlag 2022
Montag, 24. Oktober 2022
Hier gelangen Sie zum 1. Nachtragsvoranschlag 2022 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf Format.
Mittelfristiger Finanzplan 2022 - 2026
Montag, 24. Oktober 2022
Hier gelangen Sie zum mittelfristigen Finanzplan 2022 - 2026 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format.
Rechnungsabschluss 2021
Montag, 25. April 2022
Hier gelangen Sie zum Rechnungsabschluss 2021 der Stadtgemeinde Zeltweg in pdf-Format.
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