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Amtstafel

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (auch § 86b der Bundesabgabenordnung 1965) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Weitere Infos der "TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBRINGUNG RECHTSWIRKSAMER ELEKTRONISCHER ANBRINGEN".


 

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Mittelfristiger Finanzplan 2025 - 2029
Donnerstag, 16. Januar 2025
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Voranschlag 2025
Donnerstag, 16. Januar 2025
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Rechnungsabschluss 2023
Dienstag, 23. April 2024
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Mittelfristiger Finanzplan 2024 - 2028
Donnerstag, 18. Januar 2024
Hier gelangen Sie zum mittelfristigen Finanzplan 2024 - 2028 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format.
Voranschlag 2024
Donnerstag, 18. Januar 2024
Hier gelangen Sie zum Voranschlag 2024 der Stadtgemeinde Zeltweg im pdf-Format sowie als xml-Datei.
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