Wohnungszuweisungen, Wohnungsvermietung
Der Bürgerservicestelle obliegt die Vergabe der gemeindeeigenen Wohn- u. Garagenobjekte.
Die Verwaltung der Wohn- und Garagenobjekte obliegt der Siedlungsgenossenschaft Ennstal (Kontakt siehe unten).
Zur Verwaltung zählen die Erstellung und Ausfertigung der Mietverträge und alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb bzw. der Instandhaltung der Wohnhäuser und sonstigen Liegenschaften wie Reparaturannahme und Abwicklung, Versicherungsangelegenheiten, Gebäudebegehungen, Wohnungsübergaben usw.
Kontakt:
Gem. Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft Ennstal
Siedlungsstraße 2
8940 Liezen
Tel: 03612/273-328
Zuständige Abteilungen:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiter:
Sascha Deixelberger, Erdgeschoss Zi.Nr. 7, Tel. DW 152
Die Zuweisung der Gemeindewohnungen erfolgt nach Einreichung eines Wohnungsansuchens und nach Maßgabe verfügbarer Wohnungen über Beschluss des Stadtrates der Stadtgemeinde Zeltweg.
Eingelangte Wohnungsansuchen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Die Vergabe erfolgt auch unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Komponenten.
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
keine
Kosten und Gebühren:
Bei Zuweisung einer Wohnung ist der auszustellende Mietvertrag beim örtlichen Finanzamt anzuzeigen und zu vergebühren. Die Höhe der Gebühr hängt von der Dauer des abgeschlossenen Mietvertrages und der Höhe der Miete ab. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt diese Gebühr 1% der dreifachen Jahresmiete.
Dauer der Bearbeitung:
Die Dauer bis zur Zuweisung einer Gemeindewohnung kann naturgemäß nicht vorausgesagt werden und hängt von der Verfügbarkeit passender Wohnungen und der Reihung auf der Liste der Wohnungswerber ab.