Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe des Landes Steiermark wurde mit 01.10.2006 neu geregelt. Wohnbeihilfe wird für geförderte Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen sowie für alle nicht geförderten Mietwohneinheiten, sofern der so genannte Richtwert ohne Zuschläge nicht überschritten wird, gewährt. Keine Möglichkeit der Wohn- beihilfengewährung gibt es bei Umwandlung einer geförderten Mietkaufwohn- einheit ins Wohnungseigentum ab 01.06.2004. Die Wohnnutzfläche soll grundsätzlich nicht weniger als 30 m² betragen und die höchstmögliche Wohnnutzfläche darf 150 m² nicht übersteigen.
Eine der Grundvoraussetzungen für die mögliche Gewährung von Wohnbeihilfe ist, dass ein schriftlicher Hauptmietvertrag mit Vergebührungsvermerk vorgelegt wird sowie die Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet wird (Hauptwohnsitz muss begründet sein!). Weiters muss der Förderungswerber volljährig sein.
Um Wohnbeihilfe können ansuchen:
- Österreichische Staatsbürger/Innen
- Personen, die österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind
- Mieter/Innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, welche seit mindestens 3 Jahren ständig in Österreich sind, über eine arbeits- markbehördliche Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungs- gesetz oder über einen Aufenthaltstitel, der unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt, verfügen
- Personen (Nichtösterreicher), die nach einer Berufstätigkeit in Österreich einen Ruhegenuss beziehen, nach deren Tod auch die hinterbliebenen Ehegatten/Innen (Lebensgefährten/Innen).
Die Antragstellung hat beim Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 11A, zu erfolgen. Die Wohnbeihilfenanträge sind vom Vermieter bzw. der Hausver- waltung zu bestätigen.
Anträge liegen bei der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 11A, Dietrich- steinplatz 15, 8011 Graz, Tel: 0316/877-0, bzw. unter der Internetadresse www.soziales.steiermark.at unter "Formulare" oder im Stadtamt Zeltweg, Bürgerservicestelle, auf.
Zuständigkeit
Für die Gewährung der Beihilfe ist das Amt der Steiermärkischen Landes- regierung, Fachabteilung 11A, (Wohnbeihilfenreferat), Dietrichsteinplatz 15,
8011 Graz, zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter www.wohnbau.steiermark.at unter Förderungen.