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Strafregisterauszug

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Im Strafregister sind vor allem enthalten:
Alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte,
alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger und solcher Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, durch ausländische Gerichte und alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte.

Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, ob das Strafregister eine solche Verurteilung enthält.

Jede in Österreich polizeilich gemeldete  Person kann einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes stellen.

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle

Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr. 6, Tel. DW 151

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
Hinweis: Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, da der Behörde die Identität nachzuweisen ist.
Bei Namensänderungen (z. B. Heirat oder Scheidung) ist auch die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen.
Ansuchen:  Antragsformular liegt im Meldeamt auf

Kosten und Gebühren:
€ 28,60 Bundesgebühr (€ 14,30 entfallen bei Vorlage beim Dienstgeber)
€   2,10 Verwaltungsabgabe 

Dauer der Bearbeitung:
sofort


Formular: Liegt im Meldeamt auf oder Formulardownload unter http://www.help.gv.at   Rubrik "Strafregister"