Strafregisterauszug
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Im Strafregister sind vor allem enthalten:
Alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte,
alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger und solcher Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, durch ausländische Gerichte und alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte.
Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, ob das Strafregister eine solche Verurteilung enthält.
Jede in Österreich polizeilich gemeldete Person kann einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes stellen.
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle, Erdgeschoss
Zi.Nr. 6, Tel. DW 151 bzw. 153
Formular: Liegt in der Bürgerservicestelle auf oder Formulardownload unter http://www.help.gv.at Rubrik "Strafregister"