Schriftliche Meldeauskunft
Die Meldebehörde erteilt auf Verlangen Auskunft aus dem Melderegister. Die Auskunft beschränkt sich darauf ob und wo innerhalb des Gemeindegebietes von Zeltweg (bei einer Auskunft aus dem örtlichen Melderegister) oder wo innerhalb des Bundesgebietes (bei einer Auskunft aus dem Zentralmelderegister) eine Person angemeldet ist oder zuletzt angemeldet war.
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr. 6, Tel. DW 151
Benötigte Unterlagen:
Formloser Antrag
Kosten und Gebühren:
Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
€ 14,30 Bundesgebühren
€ 2,10 Verwaltungsabgabe
Für Abfragen aus dem Zentralmelderegister
€ 14,30 Bundesgebühren
€ 3,00 Verwaltungsabgabe
Dauer der Bearbeitung:
innerhalb 3 Werktagen