Sie befinden sich hier » Schriftliche Meldeauskunft

Schriftliche Meldeauskunft

Die Meldebehörde erteilt auf Verlangen Auskunft aus dem Melderegister. Die Auskunft beschränkt sich darauf ob und wo innerhalb des Gemeindegebietes von Zeltweg (bei einer Auskunft aus dem örtlichen Melderegister) oder wo innerhalb des Bundesgebietes (bei einer Auskunft aus dem Zentralmelderegister)  eine Person angemeldet ist oder zuletzt angemeldet war.

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle, Erdgeschoss,
Zi.Nr. 6, Tel. DW 151 bzw. 153