Mündliche Meldeauskunft
Jeder, egal ob österreichischer Staatsbürger/in oder Fremde(r) hat die Möglichkeit, die Erteilung einer Meldeauskunft zu verlangen.
Es besteht die Möglichkeit eine Abfrage aus dem örtlichen Melderegister oder aus dem Zentralmelderegister zu erlangen.
Notwendige Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis des Auskunftwerbers
formloser Antrag
Für eine Abfrage sind nachstehende Daten notwendig:
Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
- Vor- und Zunamen
- Geburtsdatum der gesuchten Person
Für Abfragen aus dem Zentralmelderegister:
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- Geburtsdatum
- und ein weiteres Kriterium (frühere oder letzte Adresse, ZMR-Zahl, Staatsbürgerschaft)
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr. 6, Tel. DW 151
Kosten und Gebühren:
für eine Abfrage aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10 Verwaltungsabgabe
für eine Abfrage aus dem Zentralmelderegister: € 3,30 Verwaltungsabgabe.
Dauer der Bearbeitung:
Sofort