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Mündliche Meldeauskunft

Jeder, egal ob österreichischer Staatsbürger/in oder Fremde(r) hat die Möglichkeit, die Erteilung einer Meldeauskunft zu verlangen.
Es besteht die Möglichkeit eine Abfrage aus dem örtlichen Melderegister oder aus dem Zentralmelderegister zu erlangen.

Notwendige Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis des Auskunftwerbers
formloser Antrag

Für eine Abfrage sind nachstehende Daten notwendig:

Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
- Vor- und Zunamen
- Geburtsdatum der gesuchten Person

Für Abfragen aus dem Zentralmelderegister:
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- Geburtsdatum
- und ein weiteres Kriterium (frühere oder letzte Adresse, ZMR-Zahl, Staatsbürgerschaft)

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle

Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr. 6, Tel. DW 151

Kosten und Gebühren:
für eine Abfrage aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10 Verwaltungsabgabe 
für eine Abfrage aus dem Zentralmelderegister: € 3,30 Verwaltungsabgabe.

Dauer der Bearbeitung:
Sofort