Meldebestätigung
Das Meldeamt der Stadtgemeinde Zeltweg speichert alle im Meldegesetz vorgesehenen personenbezogenen Daten der in Zeltweg an- und abgemeldeten Personen im Melderegister.
Jeder in Zeltweg gemeldete Bürger kann für sich oder für eine Person, für die er meldepflichtig ist (z. B. Kinder) eine Bestätigung beantragen, dass er an einer bestimmten Adresse in Zeltweg ab einem bestimmten Zeitpunkt aufrecht gemeldet ist.
Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle
Zuständige Mitarbeiterin:
Julia Herrschter, Erdgeschoss, Zi.Nr. 6, Tel. DW 151
Gebühren für eine Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister_
€ 14,30 Bundesgebühren (Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Anfrage)
€ 3,00 Verwaltungsabgabe
bei schriftlichen Einbringen ist eine zusätzliche Gebühr in der Höhe von € 14,30 zu entrichten (Eingabengebühr).
Dauer der Bearbeitung:
sofort