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Kommunalsteuer

ACHTUNG !  Spätestens am 31. März des Folgejahres ist eine Jahreserklärung im Stadtamt abzugeben.

Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung

Zuständige Mitarbeiterin:
Mildred Messinger, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 33, DW 137

Rechtsauskünfte:
Mag. Klemens Rohner, 2. Obergeschoss, Zi.Nr. 24, DW 127

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Jahreserklärung

ACHTUNG!
Spätestens bis zum 31. März des Folgejahres ist eine Jahreserklärung über Finanz Online zu übermitteln. Ausnahmen in Papierform.