Kommunalsteuer
ACHTUNG ! Spätestens am 31. März des Folgejahres ist eine Jahreserklärung im Stadtamt abzugeben.
Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung
Zuständige Mitarbeiterin:
Mildred Messinger, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 33, DW 137
Rechtsauskünfte:
Mag. Klemens Rohner, 2. Obergeschoss, Zi.Nr. 24, DW 127
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Jahreserklärung
ACHTUNG!
Spätestens bis zum 31. März des Folgejahres ist eine Jahreserklärung über Finanz Online zu übermitteln. Ausnahmen in Papierform.