Grundinanspruchnahme von Gemeindestraßen und Gemeindegrundstücken
Für Grabarbeiten im Bereich von Straßen und Grundstücken im Eigentum der Stadtgemeinde Zeltweg ist eine vorausgehende schriftliche Bewilligung erforderlich.
Zuständige Abteilung:
Für die Bewilligung:
Bauabteilung
Zuständige Mitarbeiterin:
Anna Dobnigg, Zimmer Nr. 25 (2. OG)
Tel. 03577/22521-126
Benötigte Unterlagen:
Schriftliches Ansuchen in der Bauabteilung erhältlich unter Beilage eines Planes und einer Beschreibung, aus der die Lage und Tiefe der zu bewilligenden Anlage zu entnehmen ist.
Hinweis:
Es empfiehlt sich bereits vor der Einreichung mit dem zuständigen Bediensteten der Bauabteilung, Herrn Gerhard Müller,, Tel. 03577/22521, DW 126, Kontakt aufzunehmen.
Dauer der Bearbeitung:
Vom Ansuchen bis zur Genehmigung 2 Wochen.