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Grundinanspruchnahme von Gemeindestraßen und Gemeindegrundstücken

Für Grabarbeiten im Bereich von Straßen und Grundstücken im Eigentum der Stadtgemeinde Zeltweg ist eine vorausgehende schriftliche Bewilligung erforderlich.

Zuständige Abteilung:
Für die Bewilligung:
Bauabteilung

Zuständige Mitarbeiterin:
Anna Dobnigg, Zimmer Nr. 25 (2. OG)
Tel. 03577/22521-126

Benötigte Unterlagen:
Schriftliches Ansuchen  in der Bauabteilung erhältlich unter Beilage eines Planes und einer Beschreibung, aus der die Lage und Tiefe der zu bewilligenden Anlage zu entnehmen ist.

Hinweis:
Es empfiehlt sich bereits vor der Einreichung mit dem zuständigen Bediensteten der Bauabteilung, Herrn Gerhard Müller,, Tel. 03577/22521, DW 126, Kontakt aufzunehmen.


Dauer der Bearbeitung:
Vom Ansuchen bis zur Genehmigung 2 Wochen.