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Antrag auf Lohnkostenzuschuss für gestützte Arbeit

Sollte ein Dienstnehmer durch ein Leiden oder Gebrechen an der Erfüllung seiner Dienstleistung eingeschränkt sein, kann ein Antrag auf Lohnkostenzuschuss für gestützte Arbeit gestellt werden. 
Für die Entgegennahme des Antrages ist die Wohnsitzgemeinde zuständig, welche den Antrag an die zuständige  Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Bürgerservicestelle - Sozialamt, Erdgeschoss
Zi.Nr. 5, DW 154