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Antrag auf Lohnkostenzuschuss für gestützte Arbeit

Sollte ein Dienstnehmer durch ein Leiden oder Gebrechen an der Erfüllung seiner Dienstleistung eingeschränkt sein, kann ein Antrag auf Lohnkostenzuschuss für gestützte Arbeit gestellt werden. 
Für die Entgegennahme des Antrages ist die Wohnsitzgemeinde zuständig, welche den Antrag an die zuständige  Bezirkshauptmannschaft weiterleitet.
Siehe auch:
www.verwaltung.steiermark.at

Zuständige Abteilung:
Sozialamt

Zuständige Mitarbeiterin:
Christine Rappitsch, Erdgeschoss, Zi.Nr. 5, DW 154

Benötigte Unterlagen:
Antrag auf Hilfeleistung nach dem Stmk. Behindertengesetz  - Formulare liegen im Sozialamt auf
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass
Einkommensnachweis
Ärztliches Attest
Arbeitsplatzbeschreibung (Dienstgeber)


Kosten:
keine

Dauer der Amtshandlung:
30 Minuten.