Führung der Fremdenverkehrsstatistik
(Meldung von Gastwirten bzw. durch Privatzimmervermieter)
Jeder Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthaus mit Zimmern und ähnliche Betriebe) ist auf Grund des Gesetzes über die Bundesstatistik und der Tourismusstatistikverordnung verpflichtet Aufzeichnungen über Ankünfte und Übernachtungen von Gästen zu führen.
Gästeblattsammlungen mit statistischen Meldeblättern können im Stadtamt Zeltweg gekauft werden.
Die Gastwirte haben die monatliche Aufzeichnung (Formblatt liegt beim Gemeindeamt auf) bis spätestens 5. des folgenden Monats an das Gemeindeamt zu übermitteln. Die Gemeinde übermittelt die gesammelten Daten danach an die Statistik Austria (Sektion Raumwirtschaft - Tourismus)
Siehe auch Tourismusstatistik des Bundeslandes Steiermark
(Rubrik Tourismusstatistik - Direktabfrage)
Überregionale Information betreffend den Tourismus unter
www.statistik.gv.at
Informationen zum Fremdenverkehr, Nächtigungsmöglichkeiten in Zeltweg sowie Veranstaltungen und Freizeitgestaltung in der Region siehe unter
Tourismus am Spielberg:
www.region-spielberg.at
und www.murtal.at
Zuständige Abteilung:
Finanzabteilung
Zuständige Mitarbeiterin:
Bianca Gruber, 3. Obergeschoss, Zi.Nr. 34, Tel. DW 139